Ziel
Die Ausbildung zum/r TrainerIn vermittelt Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, um Vorträge, Seminare und Workshops professionell planen und durchführen zu können.
Die TrainerInnen sind in der Lage, beliebige Inhalte, Kompetenzen und Fähigkeiten einer definierten Zielgruppe in Form geplanter Curricula zu vermitteln.

 

Voraussetzungen

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder Matura.
  • mindestens 20 Stunden Erfahrung als TeilnehmerIn in Seminaren mit dem Fokus auf Kommunikation oder Persönlichkeitsentwicklung.

 

  • Grundlagen der Kommunikation und Wahrnehmung
  • Motivationstheorie, Lerntheorie, Lernzieldefinition, Lerntransfer
  • Persönlichkeit und Persönlichkeitsentwicklungsmodelle
  • Psychologisches Profiling für Zielgruppenanalyse und Auftragsklärung
  • Planung und Gestaltung von Kursen und Seminaren
  • Basiswissen über das Design von Seminar- und Trainingssequenzen
  • Gruppendynamik: Modelle, Rollen, Interventionsformen
  • Wirkung von Sprache, Rhetorik und Metaphernarbeit

 

 

 

  • Durchführen einer Auftragsanalyse und Identifikation von Lernzielen
  • Gesprächs- und Fragetechniken
  • Techniken zur aktiven Beziehungsgestaltung
  • Analyse der Zielgruppen
  • Effektive Planung und Entwicklung von Trainingsdesign und Trainingssequenzen
  • Einsatz von Methoden aus Moderation, Visualisierung, Präsentation und Rhetorik sowie Story Telling
  • Flexiblen Einsatz von Methoden zur Steuerung der Gruppendynamik und zum Umgang mit schwierigen Situationen in der Gruppe.
  • Fähigkeiten zur Aufrechterhaltung der Motivation und Umgang mit Leistungstiefs.
  • Fähigkeiten zur Nutzung und Veränderung des emotionalen Zustandes der Gruppe.
  • Fähigkeit, Feedback zur eigenen Performancesteigerung zu nutzen.
  • Fähigkeiten zur Aufrechterhaltung des eigenen emotionalen State.
  • Reflexionsfähigkeit

 

 

 

Voraussetzung zur Zertifizierung als Integrative Trainerin oder Integrativer Trainer ist die Erfüllung aller Formalkriterien

  • 30 Stunden Theorie (online möglich)
  • 70 Stunden Methodentraining (live)
  • 10 Stunden Supervision und Selbstreflexion
  • Schriftliche Abschlussarbeit bestehend aus einem Trainingsdesign und einem TrainerInnenprofil
  • Schriftliches und praktisches Testing
  • Bekenntnis zu den EAIC Ethikrichtlinien

 

 

 

Hinweis:

Eine EAIC Zertifizierung als Coach stellt keine Gewerbeberechtigung dar. Die Zertifizierung bedeutet ausschließlich die Feststellung der Qualifikation. Für die gewerbliche Ausübung des Berufes gelten die in den jeweiligen Ländern definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen.