Als Lehrcoach repräsentieren Sie einen Teil der EAIC. Sie haben die Ausbildungsstandards des EAIC in den Curricula Ihrer eigenen Coachingausbildung umgesetzt und achten besonders auf die Einhaltung von Qualität und ethischen Richtlinien.
Hinweis: Es kann nur eine natürliche Person jedoch keine juristische Person zertifiziert werden.
Sie sind als Lehrcoach berechtigt, Ausbildungskandidatinnen und Ausbildungskandidaten Ihres Institutes nach den Ausbildungsstufen des EAIC zu zertifizieren. (Individuelle Anrechnungen sind nur über die EAIC direkt möglich.)
Zur Zertifizierung als Lehrcoach sind alle der folgenden Ausbildungsschritte zu absolvieren:
Ausbildung und Lebenslauf:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Hochschulabschluss mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung oder abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung
- Nachweis über eine formale Ausbildung zum Coach im Mindestumfang des EAIC Standards (Theorie, Praxis, Selbsterfahrung und Supervisionen)
- Zusätzliche coachingspezifische Weiterbildung im Umfang von mindestens 100 Stunden in den vergangenen 5 Jahren
- Zusätzliche Selbsterfahrung von mindestens 50 Stunden in den vergangenen 5 Jahren
Erfahrung als Coach:
- Nachweis über mindestens 300 Stunden Erfahrung als Coach und eine mindestens 3-jährige Tätigkeit als Coach
- Empfehlung von mindestens zwei anderen Coaches oder Lehrcaoches des EAIC
- Nennung von 3 Referenzkunden (unter Wahrung der Anonymität) und strukturiertes Interview mit mindestens einem der Referenzkunden
- Vorlage einer schriftlichen Reflexion der bisherigen Coaching-Erfahrung
- Vorlage eines schriftlichen Coaching-Konzepts (Methode, Rollenverständnis und Abgrenzung)
Erfahrung im Training:
- Vorlage eines schriftlichen Konzepts für einen Ausbildungslehrgang, der die EAIC Kriterien erfüllt
- Einmalige Durchführung eines EAIC-Trainings als Trainer oder Co-Trainer.
- Trainerausbildung im Mindestmaß von 150 Stunden oder positiv absolvierte Life Supervision über einen ganzen Trainingstag von einem von der EAIC bestellten Supervisor oder einer von der EAIC bestellten Supervisorin
Sonstige Kriterien:
- Positiver Beschluss des Vorstandes der EAIC
- Beitritt zum Verein als Lehrcoach
- Bekenntnis zu den EAIC Ausbildungsstandards und den Ethikrichtlinien
Hinweis:
Jede EAIC Zertifizierung stellt keine Gewerbeberechtigung dar. Die Zertifizierung bedeutet ausschließlich die Feststellung der Qualifikation. Für die gewerbliche Ausübung des Berufes gelten die in den jeweiligen Ländern definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen.